Was es kostet

Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung, deshalb sind sie grundsätzlich in der Kalkulation ihrer Honorarhöhe frei.

Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach Zeitaufwand:

Auf das Erstgespräch entfallen 180 Euro pro 60 Minuten (beinhaltet Anamnese, Auswertung evtl. mitgebrachter Befunde, Vor- und Aufbereitung der Laboruntersuchung)

Auf  die Befundbesprechung entfallen 150 Euro pro 60 Minuten (beinhaltet Auswertung der Laborbefunde, Erstellung des Therapieplans)

Für jede weitere Beratung, auch per Telefon oder E- Mail, berechne ich 37,50 Euro pro angefangene 15 Minuten.

Individuelle Gesprächstherapie: 80 Euro pro 60 Minuten.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker in der Regel nicht. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.

Für Patienten, die Beihilfe oder Privat versichert sind, erstelle ich eine den Vorgaben entsprechende, einreichbare Rechnung nach den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Die Kosten für Laboruntersuchungen rechnen die Labore direkt mit Ihnen ab.

Die Höhe der hier anfallenden Kosten richtet sich nach den Laborparametern, die untersucht werden. Darüber kläre ich Sie während des Erstgesprächs auf.

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